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Firma Handi-freundlich und Web Accessibility: Vorschläge für die Zukunft Standard

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Die Kommission für Normung AFNOR X488 "behindertengerecht Enterprise" , die ein Mitglied Ideos wird in der Plenarsitzung Dienstag, 23 Juni, 2009 erfüllt. Die Tagesordnung wurde um eine erste Bewertung der Ausarbeitung der Charta wird ein Französisch-Standard geworden auf die Integration von behinderten Menschen in Organisationen (Beschreibung der Verpflichtungen und Praktiken der Rekrutierung und Integration von behinderten Menschen, einige die Art der Behinderung und damit der Festlegung der Kriterien für einen behindertenfreundlichen Politik).

Die Frage der Zugänglichkeit von Web Sites und-Dienste in Organisationen (öffentlichen und privaten Sektor) hat natürlich diskutiert worden. Die Frage ist: welche konkreten Antworten und die operative Agenturen rund um das Thema digitale zugänglich?

Ideos veröffentlichte nach seiner Rede zu diesem Thema.

Einführung

Eine Organisation muss Handi-Begrüßung außerhalb legal ist oder nicht, an seine Mitarbeiter digitalen Diensten für alle zugänglich anbieten. 4 Fragen ergeben sich in jeder Organisation:

  1. was digitale Dienste sollte in erster Linie zur Verfügung gestellt werden?
  2. was sind die Zugänglichkeit Regeln gelten?
  3. wie man behinderten Menschen in die Organisation einbeziehen?
  4. was sind die gesetzlichen Anforderungen? (Set letzten Punkt zu diesem Gesetz oder nicht, eine Agentur Handi-Host bedeuten muss digital zugänglich)

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1) Die digitale Priorität

Alles beginnt, als der Job-Suche: Die künftigen Mitarbeiter müssen in der Lage, auf der Website des Unternehmens Jobangebote zu sehen. Insbesondere ist es notwendig, dass zumindest die Startseite der Website zugänglich ist, gibt es einen Kanal zu kontaktieren, wenn es ein Problem der Navigation auf der Website (z. B. E-Mail) und die Seite Startseite einen Link zu dem Abschnitt, die zugänglich sein sollte als Ganzes.

  • Voraussetzung: Startseite + Kontakt + Kanaleingabe Arbeitsplätze zur Verfügung + Zugang Transparenz auf der Website (erreichbar durch einen Seite zum Beispiel).
  • Empfehlung: Erreichbarkeit der gesamten Website.

Einmal eingestellt, muss der Arbeitnehmer in der Lage sein digital arbeiten in den Körper. , pdf …) soient accessibles et que l'Intranet le soit également. Dies erfordert, dass elektronische Aufzeichnungen Produkten (Word, Open Office, PDF ...) zugänglich sind und dass auch das Intranet.

  • , pdf …) et de l'Intranet. Voraussetzung: Zugänglichkeit elektronischer Dokumente (Word, Open Office, PDF ...) und das Intranet.
  • Empfehlung: eine "Referenz eAccessibility", um eine Situation der Unzugänglichkeit für einen Mitarbeiter zu einer Politik der langfristigen digitalen Zugang zu folgen entsperren.

Während seiner Tätigkeit muss der Arbeitnehmer gebildet zu entwickeln sein. Deshalb müssen wir die Nutzung von Online-Trainings-Plattform zur Verfügung, wenn sie verwendet werden.

  • Voraussetzung: Zugriff auf Online-Training, wenn sie im Körper vorhanden sind.
  • Empfehlung: Geben Sie eine zugängliche Alternative Version einer Online-Schulung, wenn es aus war der Barrierefreiheit entwickelt.

Synthese von digitalen Diensten zur Verfügung zu stellen vorrangig:

  • Website: Homepage + Kontakt + Kanaleingabe Arbeitsplätze zur Verfügung + Zugang Transparenz auf der Website.
  • Intranet.
  • , pdf …). Elektronische Dokumente (Word, Open Office, PDF ...).
  • Online-Schulungen.

Zusätzlich zu diesen Dienstleistungen, mit einem Verweis eAccessibility (Antwort auf die aktuellen Probleme der Zugänglichkeit und Umsetzung einer Politik auf lange Sicht).

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2) Accessibility Guidelines

Die Charta hat einen Aufruf von Standard. Es sollte auf die Norm. In diesem Fall für Websites und Dienste, das sind die Empfehlungen der internationalen Organisation W3C / WAI hier sind die Links:

Zweitens muss wie das Dokument für öffentliche Einrichtungen den Link zum Dokument Französisch für E-Government-Websites (RGAA gegeben werden: http://www.references.modernisation.gouv.fr/rgaa- Erreichbarkeit ).

Hinweis: Wenn der Nationalen Agentur für Barrierefreiheit vorhanden sind, wird es seine Rolle, um die Referenz zu diesem Thema sein.

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3) Beziehen Sie Menschen mit Behinderungen in der digitalen

Es scheint wichtig angesichts der Entwicklung der Web-Sites und-Dienste (interaktiver) für behinderte Menschen in Prüfstellen und Web-Services beinhalten. Tatsächlich verwendet die Standards, die die Zugänglichkeit der Struktur der Websites und Dienste zu überprüfen, sondern die tatsächliche Verwendung schwieriger für Menschen mit Behinderungen. Darüber hinaus redaktionelle Änderungen im Laufe der Zeit Standorten schaffen oft Probleme bei der Barrierefreiheit, die Tests erfordern für den Nachweis von aktiven Nutzern. Es erscheint daher wichtig, dass Menschen mit Behinderungen eine Organisation, die in der ständigen watch teilnehmen zu mobilisieren.

Allerdings bedeutet es für eine behinderte Person nicht, dass Sie wissen, die Standards der Barrierefreiheit für alle und alle Arten der Navigation möglich für Menschen mit Behinderungen im Web. Auch eine Behinderung haben, bedeutet nicht, man weiß, beurteilen die Einhaltung einer Website Zugänglichkeit für alle. Um dorthin zu gelangen, folgen ein Verfahren zum Testen eines anerkannten Standards und angemessene Ausbildung. Das Beispiel häufig angeführt wird, eine blinde Person, die auf eine Webseite mit einigen Text-Informationen von geringer Bedeutung und ein wichtiger Baustein in Flash vor allem unsichtbar und unzugänglich, sie kommt. Keine Methode der Prüfung, kann diese Person bekanntzugeben, dass es auf der Seite (Text) zu lesen und nicht wissend, dass der wichtige Teil verborgen ist (unzugängliche Flash), es würde erklären, die Web-Seite zugänglich passiert.

Wenn der Charter Company Handi-freundlich berät Organisationen, ihre Mitarbeiter mit Behinderungen engagieren, um ihre Web-Sites und-Dienste zugreifen, benötigen Verweis auf die zwei Punkte: trainiert werden und verwenden Sie eine Methode der Usability-Tests. Allerdings gibt es keine Standards, um an diesem Tag.

Hinweis: ICT Accessibility AFNOR Kommission könnte vor diesem gebracht werden.

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4) Rechtliche Verpflichtungen

Natürlich gibt es Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 (elektronische Dienstleistungen im öffentlichen Sektor), aber es gibt andere.

Hier sind einige von Frankreich:

  • öffentlichen Sektor e-Services (Websites, Extranets ...): Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 (11. Februar 2005) und zur Durchführung des Erlasses Nr. 2009-546 (14. Mai 2009).
  • Workstations und Public Sector Intranet: Artikel 3 des Gesetzes Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft (LCEN).
  • Gesellschaft als Ganzes: Artikel 9 der "Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (UN).

Hinweis: Alle Links sind in den verfügbaren Teil der Gesetze des Portals zugänglich digital .

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