Firma Handi-freundlich und Web Accessibility: Vorschläge für die zukünftige Norm
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Das Komitee für Normung AFNOR X488 "barrierefreie Gesellschaft" , die ein Mitglied ideos Tagung trafen im Plenum Dienstag 23 Juni 2009. Die Tagesordnung war, eine erste Bewertung der Ausarbeitung der Charta, die eine Französisch-Standard über die Integration von Menschen mit Behinderungen in Organisationen (Beschreibungen der Verpflichtungen und Praktiken der Rekrutierung und Integration von Menschen mit Behinderungen, einige werden wird die Art der Behinderung und der Festlegung der Kriterien für einen behindertengerechten Maßnahmen).
Das Thema der Barrierefreiheit von Websites und Dienste in Organisationen (öffentliche und private) hat natürlich angesprochen. Die Frage ist: welche konkreten Antworten geben und den Zugang operativen Organisationen zum Thema digital?
Ideos hiermit veröffentlicht ihre Erklärung zu diesem Thema.
Einführung
Eine Organisation muss Handi-Friendly, außerhalb rechtliche Verpflichtung oder nicht, bieten ihre digitalen Dienste Personal für jedermann zugänglich. 4 Fragen entstehen, dann in jeder Organisation:
- Was digitale Dienste sollten in erster Linie zur Verfügung gestellt werden?
- Was sind die Regeln für die Zugänglichkeit bewerben?
- Wie man an Personen mit Behinderungen innerhalb der Organisation?
- Was sind die rechtlichen Pflichten? (zuletzt gesetzten Punkt auf die Organisation darauf hin, dass gesetzlich oder nicht, eine Verfügung zu stellen Handi-Friendly digital)
1) Digital Services Priorität
Alles beginnt, wenn der Job-Suche: die potenziellen Arbeitnehmer müssen in der Lage, die Website des Unternehmens finden Sie im Job. Konkret sollte es zumindest, dass die Homepage der Website zugänglich ist, gibt es einen Kanal für die Kommunikation, wenn es ein Problem der Navigation durch das Internet (zB E-Mail) und die Seite Home beinhaltet einen Link zu dem Abschnitt, um Arbeitsplätze in allen ihren Teilen zur Verfügung.
- Voraussetzung: Homepage + Kanal + Kontakt + freien Stellen Abschnitt über die Transparenz und Zugänglichkeit der Website (erreichbar durch einen Seite zum Beispiel).
- Empfehlung: Zugang zu der gesamten Website.
Einmal eingestellt, muss der Arbeitnehmer in der Lage, digital arbeiten in den Körper. , pdf …) soient accessibles et que l'Intranet le soit également. Daher Produkte, die elektronische Dokumente (Word, Open Office, PDF ...) zugänglich sind und dass das Intranet ist ebenfalls erfüllt.
- , pdf …) et de l'Intranet. Voraussetzung: Zugänglichkeit elektronischer Dokumente (Word, OpenOffice, PDF ...) und das Intranet.
- Empfehlung: eine "Referenten-Accessibility", um eine Situation der Unzugänglichkeit eines Mitarbeiters zu überwinden und eine Politik der langfristigen Zugänglichkeit digitaler folgen.
Während seiner Beschäftigung muss der Arbeitnehmer in der Lage sein eine Form zu entwickeln. Deshalb müssen wir fördern die Nutzung des Online-Trainings-Plattform zur Verfügung, wenn sie benutzt werden.
- Voraussetzung: Zugang zu Online-Schulungen, wenn sie im Körper vorhanden sind.
- Empfehlung: Geben Sie eine zugängliche Alternative Version eines Online-Trainings, wenn es den Zugriff von außen entwickelt wurde.
Synthese von digitalen Diensten zur Verfügung zu stellen vorrangig:
- Website: Homepage + Kanal + Kontakt + freien Stellen Abschnitt über die Zugänglichkeit der Transparenz gehen.
- Intranet.
- , pdf …). Elektronische Dokumente (Word, Open Office, pdf ...).
- Online-Schulungen.
Zusätzlich zu diesen Diensten haben einen Referenten-Accessibility (Zugänglichkeit Antwort auf aktuelle Probleme und Umsetzung einer Politik auf lange Sicht).
2) Accessibility Guidelines
Die Charta ist eine Berufung Standard. Es sollte auf dem Standard. In diesem Fall ist für den Web-Sites und-Dienste, das sind die Empfehlungen des internationalen Gremiums W3C / WAI die folgenden Links:
- W3C / WAI: http://www.w3.org/WAI/
- WCAG 2.0: http://www.w3.org/TR/WCAG20/ (a Französisch offizielle Version wird noch vor Ende des Jahres und der Link wird die Charta in platziert werden)
Zweitens, wie das Dokument ist auch für öffentliche Einrichtungen sollten für e gegeben werden, einen Link zu dem Dokument Französisch-Government-Sites (RGAA: http://www.references.modernisation.gouv.fr/rgaa- Zugänglichkeit ).
Hinweis: Wenn der Agence Nationale pour Rollstuhlfahrer vorhanden ist, welche Rolle der Schiedsrichter in dieser Angelegenheit sein.
3) Einbeziehung behinderter Menschen in der digitalen
Es scheint wichtig, da die Entwicklung von Webseiten und-dienste (mehr und mehr interaktive) für behinderte Menschen in Tests Sites und-Dienste beinhalten. In der Tat, die verwendeten Standards, um die Zugänglichkeit der Website-Struktur und Web-Services, aber schwieriger zu ihrer tatsächlichen Nutzung durch Menschen mit Behinderungen zu validieren. Darüber hinaus redaktionelle Änderungen im Laufe der Zeit oft auf Websites erstellen Zugänglichkeit Probleme zu erkennen, dass require user geplanten Prüfung. Es erscheint daher wichtig, dass behinderte Menschen zu mobilisieren, um in dieser Organisation für die kontinuierliche Überwachung beteiligen.
Allerdings bedeutet es für eine behinderte Person nicht, dass wir die Standards der Barrierefreiheit für alle und alle Arten der Navigation möglich für Menschen mit Behinderungen im Web kennen. Darüber hinaus wird eine behinderte Person nicht weiß, welches die Einhaltung einer Web-Site der Zugänglichkeit für alle zu beurteilen. Um dies zu tun, müssen wir folgen einem Testverfahren als Standard anerkannt und entsprechende Schulungen. Das oft zitierte Beispiel ist ein Blinder, der auf einer Webseite mit einigen Textinformationen ohne viel Bedeutung und ein wichtiger Baustein in Flash kommt besonders unzugänglich und unsichtbar für sie. Ohne eine Testmethode, die Person könnte sagen, sie könnten die Seite (Text) und nicht zu wissen, dass der wichtigste Teil ist versteckt (der Blitz unzugänglichen) gelesen, erklärt sie zugänglich Web-Seite.
Wenn die Chartergesellschaft Handi-freundlich berät Agenturen Behinderungen einbeziehen, ihre Mitarbeiter mit Zugang zu Dienstleistungen ihre Websites und Punkte erfordern Bezugnahme auf die beiden: trainiert werden, um Tests zu verwenden eine Methode der Benutzer. Allerdings gibt es derzeit keine Normen in diesem Bereich.
Hinweis: Barrierefreiheit Ausschuss AFNOR IKT könnte dieser Angelegenheit befasst werden.
4) Rechtliche Verpflichtungen
Natürlich gibt es Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 (öffentlicher Sektor elektronische Dienstleistungen), aber es gibt andere.
Hier sind einige für Frankreich:
- öffentlichen elektronischen Dienstleistungen (Websites, Extranets, ...): Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 (11. Februar 2005) und Implementieren Dekret Nr. 2009-546 (14. Mai 2009).
- Workstations und Intranet des öffentlichen Sektors: Artikel 3 des Gesetzes Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft (LCEN).
- Gesellschaft als Ganzes: Artikel 9 des "Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN).
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